ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER
RODENKIRCHEN IMMOBILIEN KG
1) An Maklerprovision sind zu zahlen:
- Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz vom Kaufpreis von Käufer und Verkäufer je 3,57 % in Nordrhein Westfalen und Sachsen.
- Bei Vermietung/Verpachtung zahlbar vom Mieter/ Pächter: Bei Wohnräumen 2,38 Monatsmieten.
- Bei Gewerberäumen bei einer Vertragsdauer bis zu 5 Jahren, Mindestgebühr 2,38 Monatsmieten.Bei einer Vertragsdauer über 5 Jahre von der Vertragssumme, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme 3,57 %.
- Vormiet- und Optionsrecht, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer 1,85 Monatsmieten.
In den vorbezeichneten Provisionssätzen ist die derzeit geltende Mehrwertsteuer von 19% enthalten. Sollte zwischen Abschluss des Maklervertrages und unserer Leistungserbringung eine Änderung des Steuersatzes eintreten, so ist die Maklerprovision entsprechend anzupassen.
2) Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Die Provision ist mit Zustandekommen des Vertrages fällig und innerhalb von acht Tagen nach Rechnungserteilung zu zahlen.
3) Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin – auch nach Beendigung des Maklervertrages - oder zu anderen Bedingungen erfolgt. Als Vertrag gilt auch ein Vertragsabschluss über ein anderes vergleichbares Objekt des Verkäufers bzw. Vermieters oder durch eine Person, die zum Kunden in dauerhafter, enger - in der Regel familien- oder gesellschaftsrechtlicher - Verbindung steht. Ebenso gilt der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils sowie die Übertragung von Rechten an dem Objekt durch die Übertragung von Gesellschaftsanteilen als Vertrag. Voraussetzung für die Sätze 1 bis 3 ist, dass der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht.
4) Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen des Maklervertrages in Erfahrung gebrachten Kenntnisse vertraulich zu behandeln und insbesondere die ihm übermittelten Informationen nicht ohne schriftliche Einwilligung unsererseits an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen und schließt daraufhin der Dritte den von uns nachgewiesenen Vertrag, so schuldet der Kunde die Provision, wie wenn er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte.
5) Der Kunde erteilt uns unverzüglich alle Informationen über die vorhandenen und neu hinzutretenden Umstände, die die Durchführung unserer Tätigkeit berühren (z.B. Aufgabe der Kauf- bzw. Verkaufsabsicht).
6) Sofern aufgrund unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Inhalt der Verhandlungen und ein eventueller Vertragsabschluss – soweit wir nicht anwesend waren - sind uns unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Nach Aufforderung ist der Kunde verpflichtet, uns eine beglaubigte Abschrift des Kaufvertrages, Mietvertrages, Versteigerungsprotokolls usw. zur Einsicht vorzulegen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag auf unsere Tätigkeit zurückzuführen ist. Nebenabreden sind uns ebenfalls mitzuteilen.
7) Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.
8) Unsere Angebote erfolgen gemäß der uns von Dritten - insb. von Verkäufer/Vermieter - erteilten Auskünfte. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernehmen wir keinerlei Gewähr. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
9) Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter und unserer Erfüllungsgehilfen, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit uneingeschränkt.
Für einfache Fahrlässigkeit haften wir für Schäden irgendwelcher Art bis zu einem Gesamtbetrag des dreifachen Provisionssatzes. Diese Haftung ist beschränkt auf typische und vorhersehbare Schäden. Ebenso ist sie beschränkt auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, infolge der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder infolge der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist. Im Übrigen verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb von einem Jahr ab dem Zeitpunkt des gesetzlichen Verjährungsbeginns.
10) Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem von den Vertragsparteien wirtschaftlich gewolltem Zweck am nächsten kommt. Dies gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken entsprechend. Erfüllungsort für die beiderseitigen Pflichten ist Düsseldorf und/oder Leipzig. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit dem Maklervertrag in Verbindung stehen, ist Düsseldorf und/oder Leipzig, wenn der Kunde Kaufmann ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Düsseldorf / Leipzig, April 2010